Tierhaftpflicht Versicherungsvergleich

Sparen Sie Beiträge mit unserem Tierhaftpflicht Versicherungsvergleich und finden Sie so eine günstige Tier Haftpflicht.

Hier geht es zum Online Tierhaftpflicht Versicherungsvergleich.

Sie haben hier die Möglichkeit zum online Tier Haftpflicht Versicherungsvergleich. Die Tier Haftpflicht-Versicherung ist wichtig, weil im BGB ist festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen Haftpflichtansprüche Dritter; denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Tier-Haftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Wir geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Tierhaftpflicht Versicherung online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Tierhaftpflicht Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

Führen Sie Ihren Tier-Haftpflicht Versicherungsvergleich online bei uns durch. Sie werden beim Online Tier Haftpflicht-Versicherungsvergleich durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Versicherungsvergleichsrechner geführt.

Der Tierhaftpflicht Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH


Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen hat, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt; hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.

Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.

Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern; so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.

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