Auto-Versicherungsvergleiche

Sparen Sie Beiträge mit unseren Auto-Versicherungsvergleiche und finden Sie so günstige Autoversicherungen.

Hier geht es direkt zum online Autoversicherungsvergleich!

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung.Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Auto-Versicherungen unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Auto Versicherungen jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Diese Auto Versicherungsvergleiche sind für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Die online Auto-Versicherungsvergleiche der SAW-Assekuranz GmbH.


Führen Sie dazu Ihre Auto-Versicherungsvergleiche online bei uns durch. Bei den führt Sie der Online Auto-Versicherungsvergleiche durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch die Auto-Versicherungsvergleiche.

Da die Kosten zur Nutzung eines Autos jedes Jahr steigen, wird es immer wichtiger einen kostengünstigen und leistungsstarken Auto Versicherer zu finden. Da die Versicherungen die Tarife bewusst schwer verstehbar darstellen, ist es gar nicht so leicht, alleine und ohne das notwendige Fachwissen eine preiswerte Autoversicherung zu finden. Als Versicherungsmakler können wir Ihnen unabhängig und frei bei der Suche einer günstigen und leistungsstarken Autoversicherung helfen. Mit Hilfe unseres Auto-Versicherungvergleichsrechner finden Sie schnell und unkompliziert einen zu Ihnen passenden Versicherer. Sie machen einfach Ihre Angaben und der Vergleichsrechner sucht aus einer Vielzahl von Tarifen einen billigen, günstigen und oder preiswerten Versicherer heraus.

Kfz-Haftpflicht

Soweit vereinbart bietet der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen nach einem Schaden durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz (eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens) in Anspruch genommen wird. Der Leistungsumfang ist in Abschnitt A.1 der AKB sowie den für den Vertrag vereinbarten Besonderen Bedingungen beschrieben.

Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen

Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Auto einen Anderen geschädigt die Auto-Versicherungen stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder dazu noch zerstört werden oder abhanden kommen, Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder die Versicherungen Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie das dazu Be- und Entladen.

Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten die Versicherungen Schadenersatz in Geld. Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren die Gesellschaften diese auf ihre Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Wer ist versichert?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):

  • Den Halter des Fahrzeugs
  • Den Eigentümer des Fahrzeugs
  • Den Fahrer des Fahrzeugs

Den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösungoder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet

Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird

den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer

Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder Ihren Reisebegleiter; sofern diese im Mietvertrag eingetragen sind, als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen

 

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