Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich

Sparen Sie Beiträge mit unserem Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich und finden Sie so eine günstige Betriebshaftpflichtversicherung.

Sie haben hier die Möglichkeit zum online Betriebhaftpflicht Versicherungsvergleich. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist wichtig, weil im BGB ist festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen Haftpflichtansprüche Dritter; denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Betriebhaftpflichtversicherung und einen entsprechenden Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Wir geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Betriebshaftpflicht online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Betriebshaftpflicht Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Betriebshaftpflichtversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen.

Führen Sie Ihren Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich online bei uns durch. Sie werden beim Online Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich geführt.

Der Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH.

Als Besonderheit können Sie Ihre Betriebshaftpflicht auch online abschließen!

Vorsorgeversicherung

Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.

Der Versicherer ist deshalb berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen oder die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.

Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich

Versichertes Risiko
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers. Die genauest mögliche Beschreibung Ihres Betriebes ist hier besonders wichtig. Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken sind über die Vorsorge meißt mitversichert. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen sind über die Vorsorgeversicherungbis zur nächsten Hauptfälligkeit eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.

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