Rechtsschutz Versicherungsvergleich

Sparen Sie Beiträge mit unserem Rechtsschutz Versicherungsvergleich und finden Sie so eine günstige Rechtsschutzversicherung.

Sie haben hier dazu die Möglichkeit zum online Rechtsschutz Versicherungsvergleich. Leider steigen die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsstreitigkeiten immer mehr und nur wenige Personen können es sich noch leisten Ihr Recht zu erstreiten. Mit einer günstigen Rechtsschutz-Versicherung, die Sie in nur wenigen Schritten über unseren Versicherungsvergleich finden, verschaffen Sie sich die finanzielle Freiheit, sich Ihr Recht gerichtlich erstreiten zu können. Hierbei greift unser Rechner auf eine Vielzahl von Tarifen der meisten Rechtsschutzversicherungen zurück und sucht Ihnen in Sekundenschnelle preiswerten Versicherungsschutz heraus..

Als Besonderheit können Sie dann Ihre Rechtsschutz-Versicherung auch online abschließen!

Bei Fragen zum Rechtsschutz Versicherungsvergleich stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir deshalb unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

Der Rechtsschutz Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH


Die Mindeststandards der Rechtsschutzversicherung

Die Mindeststandards für die Rechtsschutzversicherung definierte der Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation (AVD). Der Arbeitskreis wurde von den Berufsverbänden / Servicegesellschaften BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net, ivm, Verband der Fairsicherungsmakler und VVV gegründet.

Unterstützt wird der Arbeitskreis von diversen Versicherungsunternehmen.

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und Klauseln für die Rechtsschutz-Versicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten; die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB 75, ARB 94 oder ARB 2000)“ sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Die Verwendung von Passagen / Klauseln aus mehreren der genannten Bedingungswerke ist zulässig, sofern hiermit keine Verschlechterungen im Verhältnis zum hauptsächlich verwendeten Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer verbunden sind.*

  • Deckungssumme 300.000 €, Strafkautionen mind. 100.000 €
  • Der Versicherer hält sich dazu an die VdS-Empfehlung Nr. 0391 (Versichererwechsel – beide VR gewähren hälftig auf dem Kulanzweg Rechtsschutz) oder hat entsprechende Bedingungsregelung
  • Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt deshalb die Folgeereignistheorie vereinbart
  • Eine Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind.
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) besteht Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

* Grundlage für die Betrachtung ist das vom Versicherer verwendete Basisbedingungswerk. Werden hiervon abweichende Einzelregelungen verwendet, dürfen diese dann nicht schlechter sein als die entsprechende Regelung im Basisbedingungswerk.

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