Firmen Rechtsschutz Versicherungsvergleich

Firmen Rechtsschutzversicherungen mit dem Firmen Rechtsschutz Versicherungsvergleich vergleichen

Die Gerichtskosten steigen und ein Rechtsstreit kommt gerade bei Firmen schneller zu Stande. Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten treten beim Arbeitsrechtsstreit und im Verkehr vor. Trotz der hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gibt es schon eine günstige Firmen Rechtsschutzversicherung mit einem ausgezeichneten Preis- Leistungsverhältnis. Informieren Sie sich doch einmal in unserem Firmen Rechtsschutz Versicherungsvergleich über die Bedingungen und Preise der einzen Rechtsschutzversicherungen.

Der Firmen Rechtsschutz Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH

Als Besonderheit können Sie Ihre Firmen Rechtsschutz-Versicherung auch online abschließen!


Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Rechtsschutzversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen.

Die Mindeststandarts der Rechtzschutzversicherung im Firmen Rechtsschutz Versicherungsvergleich beachten

Die Mindeststandards für die Rechtsschutzversicherung wurden definiert vom Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation (AVD). Der Arbeitskreis wurde von den Berufsverbänden / Servicegesellschaften BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net, ivm, Verband der Fairsicherungsmakler und VVV gegründet.

Unterstützt wird beispielsweise der Arbeitskreis von diversen Versicherungsunternehmen.

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und Klauseln für die Rechtsschutz-Versicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen „Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (ARB 75, ARB 94 oder ARB 2000)“ sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Die Verwendung von Passagen / Klauseln aus mehreren der genannten Bedingungswerke ist zulässig, sofern hiermit keine Verschlechterungen im Verhältnis zum hauptsächlich verwendeten Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer verbunden sind.*

  • Deckungssumme 300.000 €, dazu eine Strafkautionen mind. 100.000 €
  • Der Versicherer hält sich an die VdS-Empfehlung Nr. 0391 (Versichererwechsel – beide VR gewähren hälftig auf dem Kulanzweg Rechtsschutz) oder hat entsprechende Bedingungsregelung
  • Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt die Folgeereignistheorie vereinbart
  • Eine Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind.
  • Im Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) besteht dazu noch Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

* Grundlage für die Betrachtung ist das vom Versicherer verwendete Basisbedingungswerk. Werden hiervon abweichende Einzelregelungen verwendet, dürfen diese nicht schlechter sein als die entsprechende Regelung im Basisbedingungswerk.

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