Sparen
Sie Beiträge mit unserem Versicherungsvergleich und finden Sie so
eine günstige Privathaftpflichtversicherung.
Sie haben hier die Möglichkeit
zum online Rechtsschutz-Versicherungsvergleich. Leider steigen die Kosten für
Rechtsanwälte und Gerichtsstreitigkeiten immer mehr und nur wenige
Personen können es sich noch leisten Ihr Recht zu erstreiten. Mit einer
günstigen Rechtsschutz-Versicherung, die Sie in nur wenigen Schritten
über unseren Versicherungsvergleich finden, verschaffen Sie sich die
finanzielle Freiheit, sich Ihr Recht gerichtlich erstreiten zu können.
Hierbei greift unser Rechner auf eine Vielzahl von Tarifen der meisten
Rechtsschutzversicherungen zurück und sucht Ihnen in Sekundenschnelle
preiswerten Versicherungsschutz heraus..
Als
Besonderheit können Sie Ihre Rechtsschutz-Versicherung auch online
abschließen!
Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften.
Die
Mindeststandards der
Rechtsschutzversicherung
Die
Mindeststandards für die Rechtsschutzversicherung wurden definiert vom
Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation (AVD). Der Arbeitskreis
wurde von den Berufsverbänden / Servicegesellschaften BVK, CHARTA Börse
für Versicherungen AG, germanBroker.net, ivm, Verband der
Fairsicherungsmakler und VVV gegründet.
Unterstützt
wird der Arbeitskreis von diversen Versicherungsunternehmen.
Die
vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und
Klauseln für die Rechtsschutz-Versicherung dürfen in keinem einzigen
Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
(GDV) empfohlenen „Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(ARB 75, ARB 94 oder ARB 2000)“ sowie jeweils neu herausgegebene
Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Die Verwendung
von Passagen / Klauseln aus mehreren der genannten Bedingungswerke ist
zulässig, sofern hiermit keine Verschlechterungen im Verhältnis zum
hauptsächlich verwendeten Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer
verbunden sind.*
- Deckungssumme 300.000 €,
Strafkautionen mind. 100.000 €
- Der
Versicherer hält sich an die VdS-Empfehlung Nr. 0391
(Versichererwechsel – beide VR gewähren hälftig auf dem Kulanzweg
Rechtsschutz) oder hat entsprechende Bedingungsregelung
- Im
Schadenersatz-Rechtsschutz gilt die Folgeereignistheorie vereinbart
- Eine
Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn
mehrere Leistungsarten betroffen sind.
- Im
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) besteht Versicherungsschutz im Vertrags-
und Sachenrecht
* Grundlage für die
Betrachtung ist das vom Versicherer verwendete Basisbedingungswerk.
Werden hiervon abweichende Einzelregelungen verwendet, dürfen diese
nicht schlechter sein als die entsprechende Regelung im
Basisbedingungswerk. |