Eine
LKW Versicherung wird im
Gegensatz zur Auto
Versicherung nicht nach Hersteller- und Typschlüssel-Nr. berechnet. Als
Hauptmerkmal wird hier die Nutzlast zur Berechnung herangezogen.
Hierbei
unterscheidet man in zwei grundsätzliche Fahrzeugtypen. Einmal die LKW´
s mit
einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 t und Lkw´ s mit einem
Gesamtgewicht über
3,5 t. Intern beziehen die Versicherer noch die Kilowattleistung (kurz
KW) in
die Beitragsberechnung mit ein. Als weiteres Tarifmerkmal wird das
Einsatzgebiet des LKW´ s in die Berechnung einbezogen. So fahren alle
privat
genutzten Lastkraftwagen im Werkverkehr. Das gleiche gilt für LKW´ s
die
ausschließlich eigene Sachen, wie Maschinen, Werkzeuge und Baumaterial
transportieren. Fährt ein LKW im Lohnauftrag fremde Waren, so ist
dieser im
Güterverkehr tätig. Wie in der Pkw Versicherung haben sich verschiedene
Versicherer auf die Absicherung der unterschiedlichen Tarifmerkmale
spezialisiert, da sie im Verlaufe der Jahre gute bzw. schlechte
Erfahrungen mit
den unterschiedlichen Lkw Arten gemacht haben. Durch den LKW
Versicherungsvergleich kann
man einen preiswerten und auch leistungsstarken Versicherer finden. Es entstehen Ihnen keine
Kosten und sollten
Sie sich für den Abschluss einer Kfz Versicherung über den
Vergleichsrechner
entscheiden werden Sie von einem qualifizierten Versicherungsmakler in
allen
Vertrags- und Schadenfragen betreut.
Bei privat
genutzten Lkw´s, Lieferwagen, Pickups oder Transportern
bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im "Werkverkehr"
eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für
Fahrzeuge die zum Transport fremder Ware genutzt werden. Bei Fragen
oder Problemen helfen wir Ihnen auch gerne telephonisch. Rufen Sie uns
einfach unter 0
39 01
/ 3 44 03 an.
Privatpersonen
benutzen meist einen
LKW bis 3,5 t
Gesamtgewicht. Für diese Fahrzeuge kann der Schadenfreiheitsrabatt aus
einer
Pkw- oder Motorradversicherung verwendet werden. Kommt der LKW als
Zweitfahrzeug neu hinzu, wird dieser bei den meisten Versicherern in
die SF 0
eingestuft, da es für LKW´ s keine erweiterte Zweitwagenversicherung
wie in der
Autoversicherung gibt. Bei Bedarf können wir Ihnen hier
Sondereinstufungen zu
äußerst günstigen Bedingungen und Prämien vermitteln, wenn Sie Ihren
Erst-PKW
zum 01.01. p.a. zu demselben Versicherer bringen. Bei LKW´ s mit einem Gesamtgewicht
von über 3,5 t kann
man einen Schadenfreiheitsrabatt aus der Auto- und Motorradversicherung
nicht
verwenden und man fängt immer in der SF0 an. Ausnahmeregelungen gibt es
hier
wieder für Fahrzeugflotten.
Zugmaschinen und Sattelschlepper
werden fast ausschließlich
gewerblich genutzt. Da es sich meist um große und schwere Fahrzeuge
handelt,
werden diese fast nie privat genutzt. Meistens werde diese im
gewerblichen
Güternah- und Güterfernverkehr eingesetzt. Zur Berechnung der
Versicherungsprämie wird hier die KW Leistung des Fahrzeuges
herangezogen.
Führen
Sie jetzt Ihren LKW
Versicherungsvergleich
durch!