Sparen
Sie Beiträge mit unserem Grundstückshaftpflicht Versicherungsvergleich
und
finden Sie so
eine günstige Grundstückshaftpflicht.
Hier geht es zum
Online Grundstückshaftpflicht
Versicherungsvergleich.
Sie
haben hier die Möglichkeit
zum online Gewerbe
Haftpflicht
Versicherungsvergleich.
Die Grundstückshaftpflicht-Versicherung
ist wichtig, weil im BGB ist
festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet
ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen
Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von
Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz
bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine
Grundstückshaftpflicht
Versicherung,
es gibt zudem preiswerte Tarife, die
auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Wir geben wir
Ihnen
die Möglichkeit, Ihre Grundstückshaftpflicht
Versicherung online zu vergleichen
und - als
Besonderheit - auch den Online
Grundstückshaftpflicht
Versicherungsabschluss.
Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Grundstückshaftpflicht
Versicherung
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen.
Welche
Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht
verletzt wird?
Sie
sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen die
Haftpflichtversicherungen in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und
vollständig anzuzeigen. Wenn diese nach Ihrer Vertragserklärung, aber
vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen
fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
1. Rücktritt und Wegfall
des Versicherungsschutzes Verletzen
Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann die
Grundstückshaftpflicht-Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
nicht wenn Sie nachweisen dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben
diese kein Rücktrittsrecht, wenn die
Grundstückshaftpflichtversicherung
den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts
besteht kein Versicherungsschutz. Erklären die
Grundstückshaftpflicht-Versicherung
den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben diese
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht
oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die
Feststellung des Versicherungsfalles
- noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflichtursächlich
war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht
arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht der
Grundstückshaftpflicht-Versicherung der Teil des Beitrags zu,
welcher bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung Kann die
Grundstückshaftpflicht-Versicherung
nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt
haben, kann diese den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat kündigen. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist
ausgeschlossen, wenn diese den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten.Viele
Grundstück
Haftpflicht Versicherungen kämpfen um die Gunst der
Kunden, nur wir
als Versicherungsmakler geben Ihnen die Möglichkeit eine
günstige Grundstück Haftpflicht-Versicherung
zu finden und dabei noch einen versierten Fachmann an
Ihrer
Seite zu wissen, der Ihre Interessen gegenüber den
Versicherungsgesellschaften vertritt. |