Firmen
Rechtsschutzversicherungen
vergleichen
Die Gerichtskosten steigen und
ein Rechtsstreit kommt gerade bei Firmen schneller zu Stande. Die
häufigsten Rechtsstreitigkeiten treten beim Arbeitsrechtsstreit und im
Verkehr vor. Trotz der hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten gibt es
schon eine günstige Firmen Rechtsschutzversicherung mit einem
ausgezeichneten Preis- Leistungsverhältnis. Informieren Sie sich doch
einmal in unserem Firmenrechtsschtuz Versicherungsvergleich über die
Bedingungen und Preise der einzen Rechtsschutzversicherungen.
Als
Besonderheit können Sie Ihre Firmen Rechtsschutz-Versicherung auch online
abschließen!
Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Rechtsschutzversicherung
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen.
Die
Mindeststandarts der
Rechtzschutzversicherung
Die
Mindeststandards für die Rechtsschutzversicherung wurden definiert vom
Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Dokumentation (AVD). Der Arbeitskreis
wurde von den Berufsverbänden / Servicegesellschaften BVK, CHARTA Börse
für Versicherungen AG, germanBroker.net, ivm, Verband der
Fairsicherungsmakler und VVV gegründet.
Unterstützt
wird der Arbeitskreis von diversen Versicherungsunternehmen.
Die
vom Versicherer verwendeten Allgemeine Versicherungsbedingungen und
Klauseln für die Rechtsschutz-Versicherung dürfen in keinem einzigen
Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
(GDV) empfohlenen „Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(ARB 75, ARB 94 oder ARB 2000)“ sowie jeweils neu herausgegebene
Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Die Verwendung
von Passagen / Klauseln aus mehreren der genannten Bedingungswerke ist
zulässig, sofern hiermit keine Verschlechterungen im Verhältnis zum
hauptsächlich verwendeten Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer
verbunden sind.*
- Deckungssumme 300.000 €,
Strafkautionen mind. 100.000 €
- Der
Versicherer hält sich an die VdS-Empfehlung Nr. 0391
(Versichererwechsel – beide VR gewähren hälftig auf dem Kulanzweg
Rechtsschutz) oder hat entsprechende Bedingungsregelung
- Im
Schadenersatz-Rechtsschutz gilt die Folgeereignistheorie vereinbart
- Eine
Selbstbeteiligung fällt je Rechtsschutzfall nur einmal an, auch wenn
mehrere Leistungsarten betroffen sind.
- Im
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) besteht Versicherungsschutz im Vertrags-
und Sachenrecht
* Grundlage für die
Betrachtung ist das vom Versicherer verwendete Basisbedingungswerk.
Werden hiervon abweichende Einzelregelungen verwendet, dürfen diese
nicht schlechter sein als die entsprechende Regelung im
Basisbedingungswerk. |