Sparen
Sie Beiträge mit unserem Betriebshaftpflicht Versicherungsvergleich und
finden Sie
so
eine günstige Betriebshaftpflichtversicherung.
Sie haben hier die Möglichkeit
zum online Betriebhaftpflicht
Versicherungsvergleich.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung
ist wichtig, weil im BGB ist
festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet
ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen
Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von
Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz
bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine
Betriebhaftpflicht
Versicherung,
es gibt zudem preiswerte Tarife, die
auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Wir geben wir
Ihnen
die Möglichkeit, Ihre Betriebshaftpflicht
Versicherung online zu vergleichen
und - als
Besonderheit - auch den
Online Betriebshaftpflicht
Versicherungsabschluss.
Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre
Betriebshaftpflichtversicherung
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen.
Führen Sie Ihren
Betriebshaftpflicht
Versicherungsvergleich
online
bei uns durch. Sie werden beim Online
Betriebhaftpflicht-Versicherungsvergleich
durch
ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Betriebshaftpflicht
Versicherungsvergleich
geführt.
Versichertes
Risiko
Der Versicherungsschutz umfasst
die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und
seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers. Die
genauest mögliche Beschreibung Ihres Betriebes ist hier besonders
wichtig. Erhöhungen oder Erweiterungen der im
Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken sind über
die Vorsorge meißt mitversichert. Dies gilt nicht für Risiken aus dem
Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-,
Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der
Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
unterliegen. Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach
Abschluss der Versicherung neu entstehen sind über die
Vorsorgeversicherungbis zur nächsten Hauptfälligkeit eingeschlossen.
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten
Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
Rechtsvorschriften.
Vorsorgeversicherung
Risiken, die nach Abschluss des
Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden
Vertrages sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist
verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko
innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der
Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die
rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue
Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall
ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der
Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach
Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu
dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der
Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen
Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags
innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht
zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko
rückwirkend ab dessen Entstehung.
Die Regelung der
Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken aus dem Eigentum,
Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs,
soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder
Versicherungspflicht unterliegen; aus dem Eigentum, Besitz,
Betrieb oder Führen von Bahnen; die der Versicherungs- oder
Deckungsvorsorgepflicht unterliegen oder die kürzer als ein Jahr
bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen
Versicherungsverträgen zu versichern sind.
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