Sparen
Sie Beiträge mit unseren Auto Versicherungsvergleichen und finden Sie
so günstige Autoversicherungen.
 Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung.Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Auto-Versicherungen
unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Auto Versicherungen jedes
Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Diese Auto
Versicherungsvergleiche sind für Sie ein
selbstverständlicher Service in unserem Hause.
Die online
Auto Versicherungsvergleiche
der SAW-Assekuranz GmbH.
Führen Sie Ihre Auto Versicherungsvergleiche online
bei uns durch. Sie werden bei den Online Auto-Versicherungsvergleiche
durch
ständige Hilfe selbsterklärend, durch die Auto Versicherungsvergleiche
geführt.
Da
die Kosten zur Nutzung eines Autos jedes Jahr steigen, wird es immer
wichtiger einen kostengünstigen und leistungsstarken Auto Versicherer
zu finden. Da die Versicherungen die Tarife bewusst schwer verstehbar
darstellen, ist es gar nicht so leicht, alleine und ohne das notwendige
Fachwissen eine preiswerte Autoversicherung zu finden. Als
Versicherungsmakler können wir Ihnen unabhängig und frei bei der Suche
einer günstigen und leistungsstarken Autoversicherung helfen. Mit Hilfe
unseres Auto-Versicherungvergleichsrechner finden Sie schnell und
unkompliziert einen zu Ihnen passenden Versicherer. Sie machen einfach
Ihre Angaben und der Vergleichsrechner sucht aus einer Vielzahl von
Tarifen einen billigen, günstigen und oder preiswerten Versicherer
heraus.
Kfz-Haftpflicht
Soweit vereinbart bietet der
Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass der
Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen nach einem Schaden
durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von
einem Dritten auf Schadenersatz (eines Personen-, Sach- oder
Vermögensschadens) in Anspruch genommen wird. Der Leistungsumfang ist
in Abschnitt A.1 der AKB sowie den für den Vertrag vereinbarten
Besonderen Bedingungen beschrieben.
Kfz-Haftpflichtversicherung
- für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
Was
ist versichert? Sie haben mit Ihrem Auto einen
Anderen
geschädigt die Auto-Versicherungen stellen Sie von
Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des
Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet
werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden
kommen, Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit
einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar
zusammenhängen (reine Vermögensschäden), und deswegen gegen Sie oder
die Versicherungen Schadenersatzansprüche aufgrund von
Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des
Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum
Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und
Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Begründete
und unbegründete Schadenersatzansprüche Sind
Schadenersatzansprüche begründet, leisten die Versicherungen
Schadenersatz in Geld. Sind Schadenersatzansprüche
unbegründet, wehren die Gesellschaften diese auf ihre Kosten ab. Dies
gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Wer
ist versichert? Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung
gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- Den
Halter des Fahrzeugs
- Den
Eigentümer des Fahrzeugs
- Den Fahrer des Fahrzeugs
- Den
Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit
dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösungoder zur Vornahme
von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet
- Ihren
Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer
Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird
- Den
Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer
- Ihren
Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in
häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder Ihren
Reisebegleiter, sofern diese im Mietvertrag eingetragen sind, als
Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen
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